Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Hundetraining Pfotentreff
Gültig seit 02.06.22
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgendem AGB genannt) der Hundeschule „Hundetraining Pfotentreff“ (im folgenden Hundeschule genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Hundeschule (Inhaberin Laura Hamacher) und VerbraucherInnen, welche die Angebote und Dienstleistungen der Hundeschule wahrnehmen, im folgenden TeilnehmerIn oder Teilnehmenden genannt.
Der/Die TeilnehmerIn ist dazu berechtigt, diese AGB im Verlauf seiner/ihrer Anmeldung zu den Angeboten und Dienstleistungen der Hundeschule elektronisch zu speichern und/oder sie für seine/ihre persönlichen Unterlagen auszudrucken.
§1 Geltungsbereich
- Sämtliche angebotene Dienstleistungen der Hundeschule werden auf Grundlage der AGBs erbracht. Diese sind auf alle Anmeldungen, Teilnahmen, Durchführungen und Widerrufungen an den Trainings-. Kurs‑, Seminar‑, Webinar- und Veranstaltungsangeboten anzuwenden. Die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Buchung geltende Fassung der AGB ist maßgeblich.
- Die Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen ohne vorherige Anerkennung der AGB ist nicht möglich.
- Die Hundeschule ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils neue Fassung der AGB wird erst für neu durchgeführte Buchungen wirksam, es sei denn, der/die TeilnehmerIn hat die neue Fassung für laufende Trainingsangebote explizit akzeptiert.
- Abweichende Bedingungen des Teilnehmenden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn die Hundeschule der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
§2 Vertragsgegenstand
- Angebote der Hundeschule sind freibleibend.
- Der Vertragsschluss erfolgt mit Buchungsbestätigung durch die Hundeschule.
- Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bei Vertragsschluss.
§3 Pflichten der Teilnehmenden
- Der/Die TeilnehmerIn versichert, dass sein/ihr Hund haftpflichtversichert ist.
- Der/Die TeilnehmerIn versichert, dass sein/ihr Hund die nötige Grundimmunisierung sowie Auffrischimpfungen gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose und Tollwut vorliegen. Bei Welpen wird versichert, dass ein altersentsprechender Impfstatus vorliegt.
- Der/Die TeilnehmerIn versichert bei Vertragsschluss mit der Hundeschule, dass sein/ihr Hund behördlich registriert ist.
- Der/Die Teilnehmerin bestätigt mit seiner/ihrer Buchung das Vorhandensein der Unterlagen aus § 3 Abs. 1–3. Trotzdem hat der/die TeilnehmerIn auf Verlangen der Hundeschule die Police der Haftpflichtversicherung, den Impfpass und die Anmeldebescheinigung vorzuzeigen.
- Der/Die TeilnehmerIn hat bei der Anmeldung die Pflicht, die Hundeschule über sämtliche im Leben des Hunden bereits stattgefunden sicherheitsrelevanten Vorfälle und Risiken in diesem Zusammenhang zu informieren. Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes sind vor Aufnahme des ersten Trainingsangebots anzugeben.
- Mit Vertragsschluss versichert der/die TeilnehmerIn, dass sein/ihr teilnehmender Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
- Der/Die TeilnehmerIn verpflichtet sich während des Verlaufs eines Trainingsangebots, die Hundeschule sofort über ansteckende Krankheiten oder Parasitenbefall seines/ihres Hundes oder den Verdacht darauf zu informieren.
- Eine Teilnahme an den Trainingsstunden mit einem kranken Hund ist nur dann zulässig, wenn der Hund trotz Erkrankung fähig ist, an der gebuchten Dienstleistung teilzunehmen, eine Gefährdung anderer Tiere (insbesondere Ansteckung) ausgeschlossen ist und die Hundeschule einverstanden ist. Die fehlende Gefährdung muss durch ein tierärztliches Attest gegenüber der Hundeschule nachgewiesen werden.
- Der/Die TeilnehmerIn darf an den Veranstaltungen vorbehaltlich einer anderweitigen Absprache mit der Hundeschule nicht mit einer läufigen Hündin teilnehmen.
- Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, diese in eine andere Gruppe oder Veranstaltung zuzuweisen.
- Raufende Hunde können unter Umständen Spannungen im Rudel verursachen. Jeder Teilnehmende hat seinen Hund rechtzeitig aus derartigen Situationen herauszunehmen.
- Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen sind in verschlossenen Taschen mitzuführen und insbesondere bei Gruppentraining nur in Absprache oder nach Anweisung der Hundeschule herauszunehmen. Jene Belohnungen sind nur an den eigenen Hund zu geben und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet.
- Das Füttern fremder Hunde ist ohne Erlaubnis des fremden Halters sowie der Hundeschule untersagt.
- Während der gebuchten Dienstleistung, insbesondere im öffentlichen Raum, hat der Teilnehmende seinen Hund an der Leine zu führen. Das Ableinen des Hundes ist nur nach Rücksprache mit der Hundeschule gestattet.
- Der/Die Teilnehmende ist im Rahmen des Vertragsverhältnis zur Mitwirkung verpflichtet. Er/Sie wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern der Hundeschule unverzüglich erbringen.
§4 Zahlungsbedingungen; Verzug
- Die aktuellen Preise können auf der Website unter www.hundetraining-pfotentreff.de/preisliste eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Preiserhöhungen behält sich die Hundeschule ausdrücklich vor.
- Sofern ein Training mit einer Anfahrt verbunden ist, werden Fahrtkosten als Fahrtkostenpauschale berechnet. Die Höhe der Fahrtkostenpauschale sind der Preisliste zu entnehmen oder telefonisch zu erfragen.
- Die Vergütung für die jeweilige Dienstleistung ist nach Zugang der Buchungsbestätigung in voller Höhe sofort zur Zahlung fällig.
- Der/Die TeilnehmerIn kann die Vergütung nach seiner Wahl bar zahlen oder nach Rechnungserhalt auf das in der Rechnung angegebene Konto überweisen.
- Bei der Buchung von Mehrfachkarten für das Einzeltraining wird mit Beginn des ersten Trainings eine 5er „Einzeltraining Stempelkarte” übergeben. Die Kosten für diese Karte sind vor der ersten Stunde auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen oder mit der ersten Trainingsstunde bar zu begleichen. Nach jeder Stunde wird ein Feld dieser Einzeltraining Stempelkarte abgezeichnet. Damit gilt die Dienstleistung Einzelstunde als verrechnet. Fahrtkosten sind weiterhin separat zu begleichen. Leistungen aufgrund Vorlage einer Einzeltraining Stempelkarte können nur innerhalb von 10 Wochen nach vermerktem Erwerb der Karte eingelöst werden.
- Bei der Buchung von Mehrfachkarten für den Social Walk wird mit Beginn des ersten Trainings eine 5er „SW Stempelkarte” übergeben. Die Kosten für diese Karte sind vor der ersten Stunde auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen oder mit der ersten Trainingsstunde bar zu begleichen. Nach jeder Stunde wird ein Feld dieser SW Stempelkarte abgezeichnet. Damit gilt die Stunde als verrechnet. Leistungen aufgrund Vorlage einer SW Stempelkarte können nur innerhalb von 20 Wochen nach vermerktem Erwerb der Karte eingelöst werden.
- Seminare und Workshops sind bei Vertragsschluss sofort per Vorkasse zu bezahlen. Wird 11 Tage ab der Anmeldung kein Zahlungseingang festgestellt, hat die Hundeschule das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, so dass ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann.
- Rabatte und Gutscheine gelten jeweils nur für den angegebenen Aktionszeitraum. Eine Berücksichtigung nach Ablauf des Aktionszeitraums ist nicht möglich. Eine Auszahlung von Gutscheinen und Rabatten ist ausgeschlossen.
- Kommt der/die TeilnehmerIn mit der Zahlung in Verzug, so gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug.
- Die Kosten etwaiger Rücklastschriften trägt der Kunde
§5 Rücktrittsrecht für Teilnehmende
- Die Anmeldung zu einer angebotenen Dienstleistung der Hundeschule ist verbindlich- Bereits gezahlte Gebühren werden auch in Anteilen nicht erstattet.
- Verspätung des Teilnehmenden zu dem vereinbarten Dienstleistungsbeginn gehen zu Lasten des/der TeilnehmerIn und berechtigen weder zu einer Verminderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Dienstleistungszeit.
- Bei einer Verspätung einer Gruppe im Rahmen einer Gruppenveranstaltung oder einer Einzelperson bei einem Einzeltraining, wartet die Hundeschule bis zu 25 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Erscheint die Gruppe bzw. die Einzelperson bis dahin nicht, verlässt die Hundeschule den Treffpunkt. Eine Minderung der Vergütung oder ein Anspruch auf einen Ersatztermin ist in diesem Fall ausgeschlossen.
- Bei einer vorzeitigen Beendigung der vereinbarten Dienstleistung durch die Teilnehmenden ist eine Minderung der Vergütung ebenfalls ausgeschlossen.
- Der/Die TeilnehmerIn kann vor Beginn der gebuchten Dienstleistung zurücktreten, ein Rücktritt kann schriftlich oder in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Hundeschule. Im Falle eines Rücktritts kann die Hundeschule Ersatz für Aufwendungen verlangen. Die Stornokosten betragen:
- Bei Rücktritt bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Dienstleistungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr.
- Bei Rücktritt weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Dienstleistungsbeginn: 100% der Teilnahmegebühr.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
§6 Rücktritt durch die Hundeschule Hundetraining Pfotentreff
- Die Hundeschule behält sich vor bei Vorliegen eines sachlichen Grundes vollständig oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Rücktritt kann auch kurzfristig am Ort der Veranstaltung erfolgen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
- Nichterreichen der Mindestanzahl: Die Hundeschule behält sich vor, die vereinbarte Dienstleistung bei Nichterreichen der Mindestanzahl laut Beschreibung auf der Homepage abzusagen. Der/Die TeilnehmerIn hat einen Anspruch auf einen Ersatztermin.
- Akute Erkrankung der Trainerin: Erkrankt die Trainerin werden die Teilnehmenden, sofern für die Trainerin zumutbar, unverzüglich über den Ausfall informiert und die vereinbarte Dienstleistung abgesagt. Der/Die TeilnehmerIn hat einen Anspruch auf einen Ersatztermin.
- Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt (z.B. unzumutbare Witterungsbedingungen, behördliche Anordnungen, Pandemie, Naturkatastrophen) berechtigen die Hundeschule die Dienstleistung oder Teile davon, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, zu verändern oder abzusagen. Muss die vereinbarte Dienstleistung aufgrund von höherer Gewalt vollständig gestrichen werden hat der/die TeilnehmerIn einen Anspruch auf einen Ersatztermin.
- Nichtzahlung: Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Kunde mit der Zahlung einer vereinbarten monatlichen Vergütung an zwei aufeinander folgenden Monaten in Verzug befindet.
- In folgenden Fällen ist es der Hundeschule vorbehalten, erforderlichenfalls die Trainingseinheit nach eigenem Ermessen abzubrechen:
- Der Hund ist gesundheitlich so eingeschränkt, dass ein Training nicht möglich ist oder gegen das Tierschutzgesetz verstieße.
- Wenn der/die TeilnehmerIn übertriebene Härte gegen seinen/ihren eigenen, und/oder andere Hunde anwendet und dies auch nach Aufforderung nicht unterlässt.
- Wenn der/die Teilnehmende sich den Anweisungen der Hundeschule widersetzen.
- Wenn nach § 3 Abs. 4 den geforderten Dokumenten aus § 3 Abs. 1–3 nicht vollständig nachgekommen werden kann.
In diesen Fällen erhält der Teilnehmende keinen Anspruch auf einen Ersatztermin und es erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren. Die gebuchte Trainingseinheit ist im vollen Umfang zu bezahlen.
- Die Hundeschule behält sich ferner vor, die Buchung einer Dienstleistung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird eine bereits gezahlte Vergütung vollständig zurückerstattet.
§7 Versicherungsschutz
- Der/Die TeilnehmerIn hat selbst für seinen Versicherungsschutz sowie für den seines/ihres Hundes zu sorgen.
§8 Haftung
- Die Hundeschule haftet gegenüber dem Teilnehmenden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- Eine Haftung der Hundeschule besteht insbesondere nicht für Schäden, die durch die Anwendung und Ausführung der vom Teilnehmenden gezeigten und veranlassten Übung sowie für Schäden, die durch die teilnehmenden und/oder begleitende Hunde oder anderen Tiere der Teilnehmenden entstehen.
- Der/Die TeilnehmerIn haftet für alle von ihm/ihrer oder seinem/ihrem Hund während der stattfinden Dienstleistung verursachten Personen‑, Sach- und Vermögensschäden.
- Während der stattfinden Dienstleistung ist den Anweisungen der Trainerin Folge zu leisten. Für Schäden, die der Teilnehmende durch Missachtung dieser AGB oder durch Missachtung der Anweisung der Trainerin verursacht, haftet ausschließlich der/die TeilnehmerIn.
§9 Ausschluss einer Erfolgsgarantie
- Ein Leistungserfolg bei TeilnehmerInnen bzw. Hunden kann nicht versprochen werden, da dieser maßgeblich von dessen Mitarbeit und Umsetzung abhängt.
§10 Urheberrechte
- Die Hundeschule hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die auf der Website veröffentlicht werden, sowie auf allen Unterlagen, die im Rahmen der Dienstleistung gezeigt und/oder ausgehändigt werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne schriftliche Zustimmung der Inhaberin der Hundeschule nicht gestattet.
- Unterlagen, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Inhaberin der Hundeschule nicht vervielfältig, verarbeitet oder verbreitet werden.
§11 Bild‑, Video- und Tonmaterial
- Den Teilnehmenden ist es nicht gestattet ohne schriftliche Zustimmung der Inhaberin der Hundeschule, von Dienstleistungen angefertigte Fotos, Videos- und Tonaufnahmen zu veröffentlichen.
- Die Hundeschule und von der Hundeschule beauftragte Dritte sind berechtigt, während einer Dienstleistung Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen. Die Verwendung und Veröffentlichung obliegt der Hundeschule, sofern die Teilnehmenden dem nicht vor Veranstaltungsbeginn widersprechen.
§12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hatte, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
- Wenn es sich beim Kunden um einen Kaufmann i.S.d. des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder eine Lücke aufweisen, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.